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Miet- und WEG-Recht

Für Vermieter:
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Mietverhältnis, wie Kündigung, Mieterhöhung oder Nebenkostenabrechnungen.

Gerne stehen wir Ihnen beim Abschluss von Miet- oder Pachtverträgen zur Seite und übernehmen für Sie den Entwurf oder die Optimierung bereits bestehender Vertragstexte. Hierbei beziehen wir selbstverständlich die aktuelle Rechtsprechung, insbesondere bezogen auf die Wirksamkeit einzelner Klauseln in Formularmietverträgen, mit ein.

In Zahlungs-, Räumungs- oder Renovierungsstreitigkeiten übernehmen wir für Sie die außergerichtliche und gerichtliche Geltendmachung Ihrer Ansprüche und vertreten Sie in den entsprechenden und allen weiteren Verfahren vor Gericht.

Für Mieter:
Wir beraten Sie in allen Fragen rund um das Mietverhältnis, z. B. Vorgehen gegen eine Kündigung, eine Mieterhöhung oder eine Mietminderung wegen eines Mietmangels.

Bei der Abwehr von Schadensersatzansprüchen stehen wir Ihnen zur Seite und übernehmen diese für Sie.

Vor Gericht vertreten wir Sie in Zahlungs- oder Räumungstreitigkeiten, sowie in allen anderen in Betracht kommenden Streitigkeiten aus dem Miet- oder Pachtverhältnis.

Für Wohnungseigentümergemeinschaften und Verwalter:
Wir übernehmen die Prüfung von Jahresabrechnungen, von Beschlüssen der Eigentümerversammlung und die Geltendmachung von Hausgeldansprüchen.

Wir unterstützen Sie bei der Vorbereitung und Durchführung der Wohnungseigentümerversammlungen, von dem Entwurf der Einladung mit Tagesordnungspunkten bis zur Gestaltung der zu fassenden Beschlüsse.

Wir vertreten Sie hierbei in allen Streitigkeiten gerichtlich und außergerichtlich.